Wir möchten die Wartezeiten in unserer internistischen Praxis so kurz wie möglich halten. Deshalb ist eine Terminvereinbarung unbedingt erfoderlich. Auch, um zu klären, welche Untersuchungen nötig sind und ob Sie nüchtern kommen müssen. Notfälle werden üblicherweise direkt durch Ihre Hausarztpraxis bei uns angemeldet.
Individuelle GesundheitsLeistungen sind medizinisch sinnvolle Leistungen, die individuell für Sie geeignet und indiziert sind. IGeL-Leistungen werden auch als Selbstzahler-Leistungen, Zusatzleistungen oder Wahl-Leistungen bezeichnet. Sie erhalten dafür eine Privatrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte. Als fachinternistische Praxis in Bad Kissingen werden Ihnen vorher den Nutzen, die Wirksamkeit und das Risiko der von uns angebotenen medizinischen Leistung erläutern. Dazu gehören auch Angaben über die Kosten der Behandlung.
Auch nach der Abschaffung der Praxisgebühr wird in Deutschland die Facharztbehandlung in vielen Fällen durch Überweisungen geregelt, die der Hausarzt ausstellt. So wird die Kommunikation der behandelnden Ärzte untereinander erleichtert und der Patient kann optimal versorgt werden. Der Hausarzt kann auf der Überweisung zum Beispiel vermerken, welche Fragestellung ihn interessiert, oder welche Vorbefunde schon vorliegen. Davon ist wesentlich abhängig, welche Untersuchungen geplant werden müssen.
Für Patienten, die das „Hausarztmodell“ gewählt haben, ist eine Überweisung unerlässlich.
Wir unterscheiden bei Ihrer Behandlung grundsätzlich nicht nach dem Versichertenstatus. Aufgrund von gesetzlichen Regelungen (Verordnungseinschränkungen, Arzneimittelrichtlinien, Heilmittelrichtlinien, Entscheidungen des gemeinsamen Bundesausschusses „gBA“) kann es jedoch vorkommen, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für alle empfohlenen Medikamente oder Heilmittel aufkommen darf und wir diese für Sie nicht verschreiben dürfen.
Zudem unterliegen Kassenpatienten dem § 12 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot):
Das lässt sich natürlich nicht so pauschal beantworten, da der Zeitbedarf für eine Untersuchung von Patient zu Patient sehr stark variieren kann. Da wir üblicherweise ausschließlich nach Terminvergabe arbeiten, kommt es aber selten zu längeren Wartezeiten. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten zu den vereinbarten Terminen pünktlich, bzw. 10 Minuten vorher zu erscheinen.
Bitte haben Sie aber Verständnis, wenn wir uns um Notfälle außer der Reihe kümmern müssen und sich dadurch doch ungeplante Wartezeiten ergeben.
Sofern kein erhöhtes Risiko vorliegt, wird Männern ab dem Alter von 50, Frauen ab 55 Jahren eine Vorsorge-Koloskopie empfohlen. Dazu jeweils 5 Jahre vorher ein Stuhltest (iFOBT), mit dem sich versteckte Spuren von Blut im Stuhl erkennen lassen. Diese können ein Anzeichen für Polypen oder ein Karzinom sein. Ziel der Vorsorge-Koloskopie ist es, gutartige Vorstufen von Darmkrebs zu erkennen und gleich zu entfernen. Ein bereits vorhandener Krebs wird bei der Vorsorge-Koloskopie meist so früh erkannt, dass er komplett geheilt werden kann. Wenn aufgrund von Darmkrebs in der Familie oder einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung ein erhöhtes Risiko vorliegt, sollten Sie wesentlich früher, bei Darmkrebs in der Familie spätestens mit 40 bis 45 Jahren eine Darmspiegelung durchführen lassen.
Üblicherweise erhält der Patient kurz vor der Darmspiegelung ein beruhigendes und schläfrig machendes Medikament gespritzt (sog. Sedierung) unter Überwachung der Herz- u. Atemtätigkeit. Damit empfinden fast alle Patienten die Untersuchung als schmerzfrei.
Wir verwenden seit 18 Jahren Propofol, ein Medikamant das sehr gut vertragen und auch bei Kindern verwendet wird. Die Wirkdauer ist sehr kurz (im Minutenbereich), so daß im Anschluß an die Untersuchung kein Überhang zu erwarten ist. Jedoch dürfen Sie, auch wenn Sie sich unbeeinträchtigt fühlen, am Tag der Sedierung kein Fahrzeug führen.
Nein, aber es liegt dann eine erbliche Vorbelastung vor. Das bedeutet nicht zwangsläufig, daß man selbst an Darmkrebs erkrankt. Das Risiko ist allerdings erhöht. Eine vorsorgliche Darmspiegelung sollte bei genetischer Vorbelastung 10-15 Jahre vor dem Erkrankungsalter des betroffenen Verwandten stattfinden und wird selbstverständlich auch von der Krankenkasse bezahlt.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland leider immer noch mehr als 60.000 Männer und Frauen neu an Darmkrebs. Und jedes Jahr sterben in Deutschland circa 25.000 Menschen daran. Dabei ist Darmkrebs, wenn er rechtzeitig erkannt wird, heilbar. Im Gegensatz zu anderen Krebsarten sind außerdem gutartigen Vorstufen (Adenome, „Polypen“) gut zu erkennen und durch deren Entfernung kann eine bösartige Entartung veremieden werden.
„Darmkrebs ist der einzige Krebs der, wenn er früh genug entdeckt wird, bei den meisten Menschen zu 100% heilbar ist. Dieser Krebs bildet außerdem als einziger sichtbare Polypen als Vorstufe, so genannte Adenome. Aus diesen Adenomen, die im Frühstadium noch kein Krebs sind, entstehen bösartige Krebsgeschwüre. Werden diese Polypen bei einer Darmspiegelung entdeckt, können sie während der Untersuchung direkt entfernt werden und der Krebs kann gar nicht erst entstehen.“
Weitere Fragen zur Vorgehensweise, möglichen Komplikationen und evtl. nötigen Kontrollen werden wir Ihnen im Rahmen der Vorbereitung und Aufklärung beantworten.
Eine Magenspiegelung (Gastroskopie) ist nicht schmerzhaft und dauert in der Regel weniger als 10 Minuten. Trotz der routinemäßigen örtlichen Betäubung von Zunge und Rachen wird der durch das Endoskop verursachte Würgereiz jedoch von manchen Patienten als sehr unangenehm erlebt. In diesem Fall kann eine Sedierung ratsam sein.
Eine Magenspiegelung ist immer dann sinnvoll, wenn anhaltende Beschwerden im Bereich der Speiseröhre, des Magens oder des Oberbauches vorliegen. Dazu gehören unter anderem häufiges Sodbrennen, Schluckstörungen oder chronischer Husten. Ebenso kann eine Magenspiegelung bei chronischem Durchfall, anhaltender Übelkeit, okkultem Blut im Stuhl (pos. Stuhltest/iFOBT), Blutarmut, oder einer unklaren Gewichtsabnahme sinnvoll sein. Dazu wird die Untersuchung bei familiärer Belastung mit Magenkrebs unbedingt angeraten, auch ohne eigene Beschwerden.
Der Magen muß für die Untersuchung leer, das heißt, ohne Speisereste sein. Dies erreicht man, indem 6 Stunden vor der Untersuchung nichts mehr gegessen wird. Klare Flüssigkeiten (am besten nur Wasser) in kleinen Mengen (!) können bis zu zwei Stunden vor der Untersuchung getrunken werden.
Die Ultraschalluntersuchung ist schmerzfrei. Sie kann auch ohne Risko wiederholt werden, da der Patient keiner schädlichen Strahlenbelastung ausgesetzt ist.
Für eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes ist es am besten, wenn Sie nüchtern sind. Wenn die Untersuchung erst am Nachmittag durchgeführt wird, dürfen sie normal frühstücken. Bitte essen Sie dann aber nicht zu Mittag und trinken Sie vier Stunden vor der Untersuchung nur schluckweise und keine kohlensäurehaltigen Getränke.
Ultraschall wird schon seit Jahrzehnten zur medizinischen Untersuchung angewendet. Die Stärke der Schallwellen wird zur Untersuchung so gewählt, dass keine Nebenwirkungen auftreten. Moderne Ultraschallgeräte führen weder zur Erwärmung des Gewebes, noch sind andere schädliche biologische Wirkungen bekannt. Anders als beim Röntgen oder der Computertomographie ist man keiner Strahlenbelastung ausgesetzt. Ultraschalluntersuchungen können daher auch bei Schwangeren oder Kindern ohne Bedenken angewandt werden.