Auch nach der Abschaffung der Praxisgebühr wird in Deutschland die Facharztbehandlung in vielen Fällen durch Überweisungen geregelt, die der Hausarzt ausstellt. So wird die Kommunikation der behandelnden Ärzte untereinander erleichtert und der Patient kann optimal versorgt werden. Der Hausarzt kann auf der Überweisung zum Beispiel vermerken, welche Fragestellung ihn interessiert, oder welche Vorbefunde schon vorliegen. Davon ist wesentlich abhängig, welche Untersuchungen geplant werden müssen.

Für Patienten, die das „Hausarztmodell“ gewählt haben, ist eine Überweisung unerlässlich.